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   OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02   

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OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02 (https://dejure.org/2002,57513)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2002 - 1 Ss 13/02 (https://dejure.org/2002,57513)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 1 Ss 13/02 (https://dejure.org/2002,57513)
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  • BGH, 09.11.1988 - 3 StR 372/88

    Strafzumessung: Berücksichtigung der Tatfolgen bei einem Vergewaltigungsopfer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).

    Dass eine schwerwiegende Sexualstraftat - wie etwa eine Vergewaltigung - zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie sie bei der Zeugin B. eingetreten sind, führen kann, ist nicht ungewöhnlich und damit für einen Täter auch voraussehbar (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 3; BGH NStZ-RR 2000, 363; zusammenfassend LK-Gribbohm, 11. Auflage 1995,§ 46 Rn. 142 ff.,150 ff.).

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).

    Eine solche Fallgestaltung wird insbesondere dann vorliegen, wenn der Täter nicht allein aus - wenn auch unter Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes - "geschlechtlichem Interesse am Opfer" handelt, sondern durch begleitende Äußerungen oder durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, sein Opfer sei mit einem Makel behaftet, welches dessen Geltungswert mindere (BGHSt 36, 145 ff., 150) und der die Tat aus seiner Sicht rechtfertige.

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Wenngleich dem Senat der zuerkannte Betrag auch in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten keineswegs unbillig erscheint, ist für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten das Maß seines Verschuldens von maßgeblicher Bedeutung (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3).
  • BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91

    Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    An einer solchen finalen Verknüpfung fehlt es aber, wenn das Opfer die Zielrichtung des Angriffs gar nicht erkennt oder aber die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76 ff.; NStZ 1993, 78 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage 2001, § 177 Rn. 7).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
  • BGH, 11.11.1986 - 2 StR 190/86

    Beachtung eines Selbstmordversuches eines Vergewaltigungspfers als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Grundsätzlich können Folgen einer Straftat einem Täter nur dann straferschwerend zugerechnet werden, wenn sie von diesem verschuldet sind, wenn dieser sie also in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat oder wenn sie für ihn mindestens voraussehbar waren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 2, 3, 4).
  • KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Die bloße körperliche Anwesenheit einer Person an einem bestimmten Ort stellt jedoch noch keine Gewalt dar, wenn die damit verbundene Zwangswirkung nur psychische Auswirkungen hat (BVerfGE 92, 1 ff.; OLG Düsseldorf VRS 97, 127; KG Beschluss vom 24.08.2000, 1 Ss 198/00; krit. BGHSt 41, 182 ff.).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1993 - 2 Ss 405/92
  • RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36

    Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter,

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

  • RG, 20.03.1933 - II 1509/32

    Gehört zur tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB. eine Berührung des Körpers des

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